Aufnahmeverfahren

Unser Aufnahmeverfahren ist darauf ausgerichtet, einen reibungslosen Start für Eltern und Kinder in unserer Einrichtung zu gewährleisten.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens und die erforderlichen Schritte. Unser Team steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu unterstützen. Wir legen großen Wert darauf, eine vertrauensvolle Beziehung zu den Familien aufzubauen und möchten sicherstellen, dass Ihr Kind sich bei uns gut aufgehoben fühlt.

1. Besuch vereinbaren / Provisoriche Anmeldung

Interessierte Eltern können einen Besuch vereinbaren und / oder ein Formular für die provisorische Anmeldung anfordern, mit welchem Sie Ihr Kind schriftlich anmelden können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. (Sobald die Eltern die 100.- Reservationsgebühren einbezahlt haben, gilt die Anmeldung als verbindlich.) Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste.

2. Gespräch & Besichtigung

Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, vereinbaren wir ein Gespräch mit den Eltern. Dabei besteht die Möglichkeit, die Kindertagesstätte zu besichtigen und Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. zu treffen.Bei Teilzeitplatzierungen ist eine Mindestanwesenheit von insgesamt 2 Tagen pro Woche empfehlenswert.

3. Vertrag

Wenn das Kind aufgenommen wird, muss ein Vertrag abgeschlossen werden.

Betreffend Subventionen müssen sich die Eltern direkt mit der Gemeinde in Verbindung setzen.
 

4. Eintritt

Bei der Aufnahme ist ein Betreuungsvertrag und ein Personalienblatt inkl. Gesundheitsfragen auszufüllen und zu unterzeichnen, in dem Angaben über das Kind, die Erreichbarkeit der Eltern etc. einzutragen sind. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Eltern, diese Rahmenbedingungen einzuhalten.

Finanzen
Bei Vertragsabschluss ist ein Depot in der Höhe eines Monatsbeitrags zu entrichten, welches beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet wird. Es verfällt beim sonstigen Austritt. Das Depot wird bei einem Wechsel der Betreuungszeiten nicht angepasst.

Krankenkasse
Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein.
In der KiTa ist das Kind nicht gegen Unfall versichert.

Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

5. Eingewöhnung

Um den Eintritt und die erste Zeit in der Kindertagesstätte zu erleichtern, findet eine Eingewöhnungsphase statt. Dabei begleiten die Eltern / ein Elternteil ihr Kind ganz oder teilweise durch den Tagesablauf der KiTa Elgg. Die Eingewöhnung wird mit den Eltern besprochen.

Für die Eingewöhungszeit wird eine separate Rechnung erstellt (auf Viertel-Stundenbasis zum Stundentarif) .

Dauer und Form der Eingewöhnungsphase wird mit den Eltern individuell geklärt. Die pädagogische KiTa-Leitung oder die einzelnen GruppenleiterInnen entscheiden über Änderungen der Eingewöhnungszeit.

Aktuell
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